Ja, das sind sie! Alle unsere Kräfte sind regulär in ihrem Heimatland sozialversicherungspflichtig angestellt und werden offiziell und legal nach Deutschland „entsandt“.
Aufgrund der europäischen Dienstleistungsrichtlinie (Entsenderichtlinie), der Niederlassungsfreiheit und der Arbeitnehmerfreizügigkeit ist es unter bestimmten Voraussetzungen legal.
Folgendes ist aus rechtlichen Gründen unbedingt zu beachten:
Die Betreuungskraft bzw. Pflegehilfe muss in ihrem Heimatland sozialversicherungspflichtig bei ihrer Firma angestellt sein und von dieser entsendet werden. Als Nachweis für den Zoll wird unbedingt das E101-Entsendeformular bzw. seit dem 01.05.2010 das A1-Entsendeformular benötigt; oder die Betreuungskraft bzw. Pflegehilfe ist als Unternehmer-/in freiberuflich bzw. gewerblich gemeldet. Die Nachweise sind hier der Gewerbeschein bzw. die Freiberuflichkeit und bei einem Gewerbeschein im EU-Ausland zusätzlich das A1-Entsendeformular für die Eigenentsendung.